Erweiterte Notbetreuung in Kitas und Schulbetreuung: Das sagt ver.di dazu

Wie die Landesregierung am 27. März bekannt gab, soll in der Osterferien-Zeit vom 4. April bis zum 19. April die Notbetreuung in hessischen Kindertagesstätten und der schulischen Betreuung ausgeweitet werden.

Wir können diese Maßnahme vor dem Hintergrund der Ausnahmesituation nachvollziehen. Wichtig ist es für ver.di, dass die erweiterte Notbetreuung arbeitsrechtlich- und tarifvertraglich konform umgesetzt wird.Als Grundsätze sollte daher bei der Auswei- tung der Notbetreuung aus ver.di Sicht gelten:

  • der Einsatz an Wochenenden und Feiertagen muss dem Grundsatz der Freiwilligkeit folgen
  • kein Einsatz von Kolleg*innen, die einer Risikogruppe angehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammenleben
  • besondere Berücksichtigung von Vereinbarkeitsaspekten, wenn Kolleg*innen selbst Kinder zu betreuen haben
  • den Beschäftigten für die der Tarifvertrag gilt sind nach § 8 TVöD die für diese Arbeiten anfallenden Zeitzuschläge zu gewähren
  • nach den Osterferien soll für die eingesetzten Fachkräfte zur Entlastung zeitnah ein Freizeitausgleich erfolgen
  • das Kindeswohl sollte stets mitberücksichtigt werden sowohl bei den betreuten Kindern als auch bei denen der Beschäftigten, insbesondere bei langen Betreuungs- und Arbeitszeiten außerhalb der gewöhnten Betreuungsdauer. 

Hier die vollständige Info: